Hamburg-Motive
aus dem Hafengebiet / Kaianlagen und Hafenbecken.
Zollzaun,
Zollgrenze Harburger Chaussee / Spreehafen.
<<
Überblick
weiter>>
©bilder-hamburg.de
Christoph U. Bellin Mobil 0176 24 002 567
cb@bildarchiv-hamburg.de
50_0201
Seit
dem 15. Oktober 1888 gehören große Teile des Hamburger Hafens
zum Freihafengebiet und sind somit Zollausland. Schon 2003 wurde
die Speicherstadt aus dem Zollgebiet ausgegliedert und zum 1.
Januar 2013 soll die Zollgrenze ganz fallen. Z. Zt. schützt ein
17,5m langer und 3m hoher Zollzaun die Freizone landseitig - es
gibt 7 Zolldienststellen. Ein Schild am Zollzaun an der Harburger
Chaussee weist auf die Zollgrenze hin, hinter dem Zaun liegt der
Klütjenfelder Hauptdeich und der Spreehafen.
<<
Überblick
weiter>> |
|