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Allgemeine
Geschäftsbedingungen für Bildnutzung
die
allgem.
Geschäftsbedingungen für Rahmungen + Bildreproduktionen finden Sie hier
1)
Die Internet-Präsentation www.bildarchiv-hamburg.de ist eine Initiative unter der Verantwortung von Christoph U. Bellin
(Betreiber).
Im Mittelpunkt der Tätigkeit steht die Erstellung einer informativen
Bilddokumentation über die Stadt Hamburg und deren historischer
Entwicklung. Des weiteren können die Nutzungsrechte an diesen
Bildern gegen Honorar erworben werden.
2)
Der Verwender von urheberrechtlich geschütztem Bildmaterial aus
diesem Archiv erkennt die nachfolgenden Geschäftsbedingungen
für den gesamten Geschäftsverkehr an.
Wird Bildmaterial heruntergeladen oder per Hyperlink eingebunden, so
gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen damit als akzeptiert.
Anders lautende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
3)
Der Geschäftsverkehr bezieht sich auf die Verwendung von
Bildmaterial, das auf den Seiten der Internet-Präsentation www.bildarchiv-hamburg.de gespeichert ist.
Die Verwendung von Bildmaterial beinhaltet insbesondere das
Herunterladen von Bilddateien sowie das Einbinden von einzelnen
Bildern mit Hilfe eines Hyperlinks auf fremde Seiten oder Datenbanken
im Internet.
4)
Jede Nutzung des Bildmaterials der bildarchiv-hamburg.de ist
grundsätzlich genehmigungs- und
honorarpflichtig. Darunter fällt auch die Verwendung des
Bildmaterials als Vorlage für Zeichnungen, sowie der Einbau von
Bildausschnitten in Fotomontagen. Ebenso bedarf eine Veröffentlichung
z.B. auf einer privaten, nicht kommerziellen Internetseite einer schriftlichen
Genehmigung.
5)
Dem Betreiber sind vor Nutzung des Bildmaterials die Art der
Verwendung genau zu bezeichnen. Die Genehmigung bezieht sich
ausschließlich auf den vom Verwender angegebenen Verwendungszweck.
Eine weitere Verwendung bedarf der erneuten Zustimmung durch den
Betreiber.
6)
Die Höhe des Honorars orientiert sich an den Vorschlägen der
Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) und ist vor der Verwendung
geschützten Bildmaterials mit dem Betreiber zu vereinbaren.
Unterlässt der Verwender die vorherige Honorarvereinbarung mit dem
Betreiber, wird durch den Betreiber das Honorar nach seinen
Honorarsätzen berechnet. Werden vom Verwender der Verwendungszweck
als Grundlage zur Honorarberechnung nicht angegeben, wird vom
Betreiber ein Pauschalhonorar erhoben.
7)
Die Veröffentlichung des Bildmaterials ist nur unter Hinweis auf die
Quelle zulässig.
Bei Unterlassung des Quellennachweises wird ein Zuschlag von 100% auf
das entsprechende Nutzungshonorar genommen.
8)
Bei unberechtigter, nicht vom Betreiber genehmigter Nutzung der
Bilddateien durch den Verwender wird ein Mindesthonorar in Höhe des
fünffachen Nutzungs- bzw. Pauschalhonorars fällig. Dies gilt auch
bei Weitergabe oder zur Verfügung Stellung von Bildmaterial an Dritte
9)
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch bei Verwendung des
Bildmaterials im Ausland.
10)
Die Unwirksamkeit einzelner AGB-Klauseln berührt nicht die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen
Klausel tritt die Vereinbarung, die im Rahmen des rechtlich
zulässigen dem Willen der Parteien am nächsten kommt.
11)
Der Gerichtsstand ist Hamburg.
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